1. Definition
Drittunternehmer sind eigenständige Firmen die einerseits aus informationstechnischen Gründen erfasst werden, andererseits vielleicht weil sogar ein vertragliches Leistungsverhältnis besteht. Durch die Erfassung dieser Unternehmen gewinnt man Kontaktdaten und gegebenenfalls Einsatzhistorien und Vertragsdetails falls diese Firmen in die eigenen unternehmerischen Tätigkeiten involviert sind. (zB. spezialisierte Leistungserbringer in Serviceverträgen)
2. Unternehmerkontakte
Gerade in generalistischen Einsatzgebieten wie etwa das Installationsgewerbe sind die Unternehmerkontakte entscheidend wenn es darum geht im Konsens rasch und unkompliziert Probleme lösen zu können.
3. Lieferanten
Interessant ist die Erfassung von langfristigen Lieferanten, da hier Lieferscheine und Rechnungen zielgerichtet im Auftrag hinterlegt werden. Bei Liefer-Unstimmigkeiten können die Probleme schnell und effizient verstanden werden, weil sie im operativen Geschäftsprozess aussagekräftig eingebettet sind.
4. Unternehmer
Allein schon die Möglichkeit liierte Unternehmen nach Namen abrufen zu können ist im Offert- und Auftragswesen oft entscheidend. In kurzer Zeit können Lösungswege so abgeschätzt und in die Wege geleitet werden, selbst dann wenn sie nicht in die eigenen Geschäftsprozesse involviert sind.
5. Subunternehmer
Damit die Leistung von Drittunternehmern kontrolliert und beurteilt werden kann müssen Informationen vorliegen, die realitätsnahen Charakter vorweisen. Chronologisch geordnete Arbeitsprotokolle, Verträge, Rechnungen sowie die Einsatzhistorie erleichtern dieses Controlling wesentlich.
